Terrorismus:
Sicherheit zwischen Staat und Freiheit

Wie reagieren Deutschland und Frankreich auf islamistischen Terrorismus? Von Zentralstaat und Föderalismus, laïcité bis zur Rolle der Zivilgesellschaft zeigen sich zwei sehr verschiedene Wege. Ein Blick auf die politischen und gesellschaftlichen Logiken dahinter.
Von der Bedrohung durch islamistischen Terrorismus bleiben weiterhin weder Frankreich noch Deutschland verschont: In Frankreich ist die Bedrohungslage unverändert hoch. Allein im Februar 2026 wurden zwei 16-jährige Jungen angeklagt, weil sie einen terroristischen Anschlag planten sowie hatte ein entlassener extremistischer Straftäter auf der Place de l’Étoile in Paris einen Gendarm mit einem Messer angegriffen. Auch Deutschland steht „unverändert im Visier des IS“, wie der Messeranschlag im August 2024 in Solingen gezeigt hat. Bei der Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus stehen jedoch schnelle und effektive Reaktionen auf solche Sicherheitsrisiken in einem dauerhaften Spannungsverhältnis zu Rechtsstaatlichkeit und langfristiger Gewaltprävention. Dabei gewichten Deutschland und Frankreich – enge Freunde, Nachbarn, Motoren der europäischen Integration und Konkurrenten – in dieser Frage unterschiedlich. Deshalb lohnt sich ein kurzer Vergleich der drei wichtigsten Unterschiede bei der Terrorismusbekämpfung.
Zentralstaat oder Föderalismus
Auch wenn Paris seit den 1980er Jahren zunehmend Kompetenzen an die départments abgegeben hat, setzt Frankreich weiterhin auf eine stark zentralisierte Sicherheitsstruktur. Seit 2018 übernimmt der Inlandsgeheimdienst DGSI eine Schlüsselrolle bei der Terrorismusbekämpfung und koordiniert unter anderem die operative Polizeiarbeit. Zusätzlich verantwortet die nationale Koordinierungsstelle (CNRLT) die strategische Zusammenarbeit der verschiedenen Nachrichtendienste und Behörden (u.a. DGSE, DGSI, DRM, DRSD). Besonders an der DGSI ist, dass sie gleichzeitig Nachrichtendienst und Kriminalpolizei ist, d.h. sie kann auch „Straftaten feststellen, Beweise dafür sammeln und die Täter ermitteln“.

Während für Frankreich diese Doppel-Kompetenz einen Vorteil darstellt, da sie einen „reibungsloseren Übergang zwischen der Informationsbeschaffung und dem Gerichtsverfahren gewährleistet,“ wäre das in Deutschland kaum vorstellbar. Hier besteht ein historisches Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Selbst die Kooperationsstelle GTAZ (Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum), die den Austausch von 40 Landes- und Bundesbehörden sicherstellt, wird mitunter als mögliche Aufweichung dieses Trennungsgebots kritisiert. Dabei ist Informationsaustausch in Deutschland von besonderer Bedeutung. Denn durch das föderale System sind für die Bereiche innere Sicherheit und Justiz die 16 Bundesländer verantwortlich. Neben den Bundesbehörden BKA und BfV existieren daher jeweils 16 Landeskriminalämter (LKA) und Landesämter für Verfassungsschutz (LfV). Eine ähnliche föderale Struktur prägt auch die Strafverfolgung. In Frankreich hingegen existiert seit 2019 mit der Nationale Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft PNAT in Paris eine zentrale Institution. In Deutschland ist zwar grundsätzlich der Generalbundesanwalt (GBA) für Terrorismusverfahren zuständig, er kann allerdings auch Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaften der Länder abgeben.

Während der französische Top-down-Ansatz die Zusammenarbeit und politische Sichtbarkeit erleichtert, haben die Analysen des Anschlags auf den Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 gezeigt, dass unzureichender Informationsaustausch und unklare Zuständigkeiten dazu beitrugen, dass der Attentäter nicht rechtzeitig gestoppt wurde.
Staat und Religion
Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft das Verhältnis zwischen Staat und Religion. In Frankreich wird dieses Verhältnis durch das Gesetz von 1905 geregelt. Grundsätzlich gilt die Religionsfreiheit, gleichzeitig sollen Staat und religiöse Organisationen strikt getrennt bleiben. Im öffentlichen Dienst und an den Schulen dürfen deshalb keine auffälligen religiösen Symbole, etwa ein Kopftuch, getragen werden. Der Staat greift somit ein, sobald Religion als politisch oder gesellschaftlich destabilisierend wahrgenommen wird, etwa indem bestimmte Vereine administrativ geschlossen werden.
120 Jahre nach der Einführung der laïcité sorgt das staatliche Vorgehen jedoch für Kritik. So haben französische Behörden innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Anti-Separatismus-Gesetzes von August 2021 mehr als 800 Einrichtungen, darunter Moscheen, Privatschulen und Kulturvereine, per Verwaltungsakt geschlossen. Der französische Soziologe Farhad Khosrokhavar hält solche Maßnahmen für „ineffizient“ und „stigmatisierend“, die vor allem dazu beitragen, die öffentliche Meinung zu beruhigen. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu medienwirksamen Debatten, etwa darüber ob Frauen mit Kopftuch Schulausflüge begleiten dürfen oder an französischen Stränden der Burkini erlaubt ist.

In Deutschland ist die Religionsfreiheit durch Artikel 4 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geschützt. Anders als in Frankreich besteht keine strikte Trennung zwischen Staat und Religion. Stattdessen arbeitet der Staat mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften zusammen, etwa durch Religionsunterricht an öffentlichen Schulen. Somit sind staatliche Eingriffe in die Religionsfreiheit juristisch aufwendig und werden wesentlich langsamer umgesetzt. Entsprechend hoch sind die Hürden für Vereinsverbote oder die Schließung von Moscheen jenseits der Strafverfolgung. Zwischen 1990 und 2024 hat das Bundesinnenministerium nur 50 Vereinigungsverbote ausgesprochen, davon 22 im Phänomenbereich Islamismus. 2025 wurde die Gruppierung „Muslim Interaktiv“ verboten, da sie u.a. die deutsche Verfassungsordnung ablehne. Kritisiert wurde das Verbot von Experten als „überfällig“, da bereits eineinhalb Jahre zuvor bei einer Demonstration ein Kalifat gefordert worden war.
Präventionsarbeit und Zivilgesellschaft
Deutschland und Frankreich unterscheiden sich auch deutlich in der Gestaltung ihrer Präventionsarbeit. Die französischen Behörden hatten erst nach den Anschlägen von Mohamed Merah in 2012 begonnen, islamistischen Terrorismus nicht mehr primär als Sicherheitsproblem zu betrachten. Nach einigen erfolglosen und umstrittenen Versuchen hat sich die französische Präventionslandschaft mittlerweile professionalisiert. Die Zivilgesellschaft ist stärker eingebunden. So ist beispielsweise in Abstimmung mit dem Justizministerium eine Nichtregierungsorganisation für die Ausstiegsberatung entlassener StraftäterInnen (genannt PAIRS) zuständig. Seit 2014 setzen die Präfekturen die nationalen Maßnahmen um, entscheiden über behördliche Präventionsmaßnahmen, wie die Schließung von Kultstätten und leiten die Präventionsarbeit vor Ort, u.a. durch die Präventionseinheiten (CPRAF). Laut dem interministeriellen Committee CIPDR, das für die Präventionsarbeit auf nationaler Ebene zuständig ist, wurden so bislang mehr als 6174 radikalisierte Personen und 2197 Familien betreut.

In Deutschland hat sich in den letzten Jahrzehnten ein breites und diverses Netzwerk behördlich und zivilgesellschaftlich getragener Präventions- und Ausstiegsangebote entwickelt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) betreibt etwa ein Präventionsnetzwerk aus Beratungsstellen, die zusätzlich zur Präventionsarbeit auch Angehörige gefährdeter Jugendlicher frühzeitig unterstützen. Neben staatlichen Akteuren sind zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Violence Prevention Network (VPN), Grüner Vogel e.V. oder Wegweiser zentrale Partner in der Ausstiegsarbeit mit (mutmaßlich) radikalisierten Personen, entlassenen Straftäter:innen oder Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak. Zu den zentralen Herausforderungen dieses „Flickenteppichs“ zählen allerdings die vertrauensvolle Zusammenarbeit bzw. der Informationsaustausch sowie die Messung der tatsächlichen Wirksamkeit.
Ein konstantes Abwägen
Es gibt gute Gründe, warum Deutschland und Frankreich so unterschiedliche Ansätze im Umgang mit islamistischem Extremismus und Terrorismus entwickelt haben. Jenseits staatlicher Strukturen, politischer bzw. gesellschaftlicher Traditionen spielt die Erfahrung mit terroristischen Anschlägen eine besondere Rolle. Hätte Deutschland so stark in die Grundrechte eingegriffen, wenn die Anschlagskommandos vom November 2015 nicht in Paris, sondern in Berlin über 130 Personen getötet hätten?

In Deutschland benötigen viele Maßnahmen – anders als in Frankreich – zunächst eine richterliche Entscheidung. Das macht sie zwar oft robuster in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit, verzögert jedoch die Umsetzung. Auch hier wird diskutiert, ob etwa präventive Telekommunikationsüberwachung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Im Umgang mit politischer Gewalt gibt es selten eine „richtige Lösung“, meist handelt es sich um ein konstantes Abwägen zwischen Sicherheit und Freiheit. Dabei bleibt erfolgreiche Präventionsarbeit oft unsichtbar. Vielleicht ist der Umgang mit diesem „Präventionsparadox“ der eigentliche Unterschied zwischen Deutschland und Frankreich: Deutschland hat bisher notgedrungen akzeptiert, dass die Präventionsmaßnahmen nicht unbedingt nachgewiesen werden können und priorisiert stattdessen bisher die Rechtsstaatlichkeit. Frankreich hingegen muss Prävention politisch sichtbar machen und nimmt dafür auch Einschränkungen von Freiheitsrechten in Kauf. Beide Länder können voneinander lernen – ein Perspektivwechsel ist notwendig, um gegenseitiges Verständnis zu fördern. Auf beiden Seiten des Rheins gibt es erhebliches Lernpotenzial.
Die Autorin

Sofia Koller ist Senior Research Analyst beim Counter Extremism Project (CEP) Deutschland, wo sie u.a. zu Rückkehrenden aus Syrien und dem Irak forscht. Von 2018 bis 2021 war sie Research Fellow bei der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP), davor als Projektkoordinatorin im Libanon und in Frankreich tätig. Sofia Koller studierte Internationale Konfliktstudien am King’s College London.
