Bilaterale Beziehungen:
Ist eine deutsch-französische Sozialpolitik möglich?

Wenige Tage vor dem deutsch-französischen Ministerrat in Deutschland beleuchtet Benoît Schuman einen bislang wenig beachteten Aspekt der deutsch-französischen Wirtschaftsagenda von 2025: die Sozialpolitik.
Zwar wird die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der Sozialpolitik in den operativen Bestimmungen des Aachener Vertrags nicht ausdrücklich erwähnt. Die sechste der insgesamt dreizehn einleitenden Erwägungen greift dieses Thema jedoch auf, ohne ihm einen zentralen Stellenwert in der Integrationsstrategie beider Staaten einzuräumen. Darin bekräftigen die Vertragsparteien ihr Engagement für „eine soziale und wirtschaftliche Aufwärtskonvergenz in der Europäischen Union“, die Stärkung der gegenseitigen Solidarität sowie die kontinuierliche Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im Einklang mit den Grundsätzen der Europäischen Säule sozialer Rechte.
Zwischen Anspruch und institutioneller Realität
Konkrete Initiativen zur systematischen Annäherung der beiden Sozialmodelle sind bislang selten geblieben. Gleichwohl verabschiedete der Deutsch-Französische Ministerrat in Toulon am 29. August 2025 eine „Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda“. Diese Agenda sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur „Konvergenz und Zusammenarbeit in den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitsmarkt und öffentliche Finanzen“ vor. Zudem sollen ein jährlicher „Sozialgipfel“ mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern sowie den wichtigsten Sozialpartnern stattfinden und eine Expertengruppe zur „Zukunft der Arbeit“ eingesetzt werden.

In den kommenden Monaten werden wirtschaftliche und soziale Fragen Paris und Berlin vor vergleichbare Herausforderungen stellen. Wenig zielführend wäre jedoch ein ausschließlich nationaler Ansatz. Zahlreiche Reformen bedürfen einer engen Abstimmung, um negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes zu vermeiden. Hinzu kommen gesellschaftliche Spannungen und wachsende Ungleichgewichte in den öffentlichen Haushalten, die in beiden Ländern Anlass zur Sorge geben. Auch in Frankreich dürfte der beginnende Wahlkampf die Realitäten nicht ausblenden können – denn politische Rhetorik allein wird sie nicht aus der Welt schaffen.
Welche Sozialbereiche konvergieren könnten
Angesichts des unaufhaltsamen Anstiegs der Defizite in beiden Ländern sollten sämtliche Sozialleistungen einer vergleichenden Analyse unterzogen werden, um mögliche Annäherungen zu identifizieren. Dies allerdings unter Wahrung der demokratischen Entscheidungen ihrer Bürgerinnen und Bürger. Denn die Zukunftsfähigkeit des „europäischen Sozialmodells“ setzt sowohl gesellschaftliche Akzeptanz als auch finanzielle Tragfähigkeit voraus.
Eine solche Untersuchung sollte folgende Bereiche umfassen:
- Familienleistungen, die häufig als Instrument zur Förderung der Geburtenrate gelten;
- die Arbeitslosenversicherung, deren vermeintliche „Großzügigkeit“ häufig kritisiert wird, da sie angeblich die rasche Rückkehr in Beschäftigung erschwere;
- die Übernahme von Gesundheitskosten sowie die Absicherung krankheits- oder unfallbedingter Arbeitsausfälle;
- die Finanzierung von Renten und Pensionen, die sowohl den Staatshaushalt (v.a. im öffentlichen Dienst) als auch die Sozialversicherungsträger belasten;
- die Solidarität zwischen den Generationen, insbesondere zugunsten älterer Menschen sowie von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf.
Strukturelle Grenzen nationaler Sozialpolitik
Offenkundig sehen sich Deutschland und Frankreich mit denselben Problemen konfrontiert. Die Suche nach gerechten und nachhaltigen Lösungen lässt sich nicht länger aufschieben. Der Handlungsspielraum beider Regierungen ist jedoch begrenzt, da zahlreiche Einflussfaktoren ihrer unmittelbaren Kontrolle entzogen sind:
- Die Entscheidung für oder gegen Kinder ist eine höchst persönliche Angelegenheit und lässt sich nicht allein durch finanzielle Anreize wie Steuervergünstigungen oder Geburtsprämien steuern.
- Die Gewährung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit erfolgt nach Kriterien, die gemeinsam mit den Sozialpartnern im Rahmen obligatorischer Versicherungssysteme festgelegt werden.
- Der Anstieg der Gesundheitsausgaben ist angesichts der Alterung der Bevölkerung und des medizinisch-technischen Fortschritts strukturell kaum vermeidbar.
- Das Renteneintrittsalter und die Dauer der Beitragszahlungen stehen im Zentrum gesellschaftlicher Debatten, während ergänzende Finanzierung durch Kapitaleinlage zumindest teilweise unausweichlich sein dürfte.
- Die Wahrung grundlegender ethischer Standards erfordert insbesondere den Schutz der schwächsten Menschen – auch angesichts möglicher Fehlentwicklungen im Zusammenhang mit der Sterbehilfe.
Die Festlegung einer verbindlichen Ausgabenobergrenze – etwa als Prozentsatz des Bruttonationaleinkommens – erscheint angesichts unvorhersehbarer Entwicklungen und des öffentlichen Meinungsdrucks kaum durchsetzbar. Rein fiskalische Debatten genügen nicht, um gesellschaftliche Zustimmung zu erzeugen.
Sozialstaat zwischen Freiheit und Solidarität
Die historische Entwicklung des Sozialstaats hat zu tiefen Asymmetrien geführt: In Deutschland reichen seine Ursprünge bis auf Reichskanzler Bismarck zurück, während die Institutionen des französischen Sozialstaats – mit Ausnahme von Elsass-Lothringen – erst nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind. Wie im Vereinigten Königreich nach den Reformen von Lord Beveridge beruhen die Mechanismen der direkten und indirekten Umverteilung in Frankreich im Wesentlichen auf Steuern und Abgaben auf Erwerbseinkommen.

Dieses Modell wird heute zunehmend infrage gestellt: Unternehmen fühlen sich durch Sozialabgaben übermäßig belastet, während Bürgerinnen und Bürger einen schleichenden Verlust ihrer Kaufkraft beklagen. Um die Akzeptanz des Systems zu sichern, ist eine transparente Verwaltung unerlässlich, die verlorenes Vertrauen wiederherstellt – zumal laut Meinungsforschern eine große Mehrheit junger Menschen nicht mehr daran glaubt, später selbst eine Rente zu erhalten.
Optionen eines gemeinsamen Finanzierungsrahmens
Unabhängig von Wahlergebnissen könnten Paris und Berlin ein gemeinsames Finanzierungsmodell entwickeln, das ihren Willen zur wirtschaftlichen Konvergenz im Sinne der Maastricht-Kriterien unterstreicht. Dabei erscheint eine klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Säulen der sozialen Sicherung sinnvoll:
- Familienleistungen, die allen zugutekommen, sollten über Steuern und nicht über Sozialbeiträge finanziert werden;
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige sollten Umfang und Dauer des Arbeitslosenschutzes – und damit die Höhe der Versicherungsprämie – stärker selbst bestimmen können;
- Gesundheitsausgaben sollten über eine Abgabe finanziert werden, die sämtliche Einkommensarten (aus Arbeit und Kapital) einbezieht;
- Die Grundrente sollte weiterhin umlagefinanziert bleiben, während für jüngere Generationen ergänzende kapitalgedeckte Mechanismen öffentlich oder privat zügig aufgebaut werden könnten;
- Die Absicherung pflegebedürftiger Menschen könnte auf einer Kombination beruhen, die individuelle Vorsorge mit gesellschaftlicher Solidarität für einkommensschwache Gruppen verbindet.
Unter parlamentarischer Kontrolle ist ein ausgeglichener Sozialhaushalt nicht nur eine politische Zielsetzung, sondern eine Verpflichtung, um eine wirtschaftlich und gesellschaftlich schädliche Überschuldung zu verhindern. Fehler der Vergangenheit lassen sich nicht mehr korrigieren, jedoch erfordert die Zukunft gemeinsame Antworten auf die schwelende Krise, die beide Länder belastet.

Was national bleibt – was gemeinsam werden kann
Eine vollständige Harmonisierung der Sozialleistungen in Frankreich und Deutschland ist weder realistisch noch für einen integrierten Wirtschaftsraum erforderlich. Das Subsidiaritätsprinzip verlangt vielmehr, dass die Mitgliedstaaten in diesem identitätsstiftenden Politikfeld ihre Zuständigkeiten behalten. Diese Autonomie sollte sich insbesondere auf die konkreten Ausgestaltungsparameter beziehen, nicht jedoch zwingend auf die Finanzierungsregeln. So könnten:
- die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe von Familienleistungen weiterhin national geregelt bleiben;
- die Kriterien der Arbeitslosenversicherung in der Verantwortung der Staaten und Sozialpartner verbleiben;
- die Gesundheitssysteme ihren Dialog vertiefen, um Erfahrungen auszutauschen und den Zugang zur medizinischen Versorgung – insbesondere in Grenzregionen – zu erleichtern;
- die Voraussetzungen und die Höhe öffentlicher Renten weiterhin dem nationalen Recht unterliegen, auch bei einem Wohnsitzwechsel in das jeweilige Nachbarland;
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit und Erwerbsunfähigkeit ebenfalls Teil der nationalen Souveränität bleiben, ergänzt durch spezifische Regelungen für Grenzpendler.
Beide Staaten könnten spiegelbildlich ein gemeinsames Finanzierungsmodell ihrer Sozialpolitik entwickeln. Kapitalgedeckte Vorsorge ließe sich durch vergleichbare steuerliche Anreize sowie die Einrichtung deutsch-französischer Fonds fördern.
Reformbedarf der Sozialverwaltungen
Unabhängig von einer solchen systemischen Neuausrichtung erscheinen zudem strukturelle Reformen der Sozialverwaltung sinnvoll. Sowohl die stark zentralisierten französischen Sozialkassen als auch die Zersplitterung der deutschen Versicherungsträger wirken angesichts technologischer Umbrüche, wirtschaftlicher Veränderungen und gesellschaftlicher Entwicklungen zunehmend überholt.

Während der „rheinische Kapitalismus“ im Sinne Michel Alberts viel von seiner einstigen Strahlkraft eingebüßt hat, bleibt eine gemeinsame deutsch-französische Sozialkultur vorerst ein ferner Horizont. Gleichwohl entspräche sie der Logik des Aachener Vertrags. Die Herausforderungen der Gegenwart – von Migration über künstliche Intelligenz bis hin zur Energiewende – könnten zusammen wirksamer bewältigt werden. Wie Artikel 13 des Vertrags festhält, sind Frankreich und Deutschland „dem Erhalt hoher Standards in den Bereichen des Arbeitsrechts, der sozialen Sicherung, der Gesundheit und der Sicherheit sowie des Umweltschutzes verpflichtet“. Dieses Versprechen darf sich nicht auf die Grenzregionen beschränken. Soll die Idee der „sozialen Marktwirtschaft“ erneuert werden, müssen die kommenden Monate für ambitionierte Diskussionen genutzt werden, um dieses Vorhaben zu verwirklichen.
