Deutsch-französische Beziehungen:
Mehr Licht als Schatten?

Der Aachener Vertrag sollte den deutsch-französischen Beziehungen einen kräftigen Impuls auf breiter Ebene verleihen. Eine Kurzmission der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung hat seine Umsetzung geprüft.
Als im Januar 2019 Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel den Aachener Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration unterzeichneten, lebten wir noch in einem anderen internationalen und europäischen Kontext. Macron hatte erst eineinhalb Jahre zuvor sein Amt angetreten; er verfügte über eine sichere parlamentarische Mehrheit und hatte im Herbst 2017 in seiner Sorbonne-Rede die Vision eines „souveränen Europa“ präsentiert. Noch hatte keine Pandemie die Welt heimgesucht, unsere Wirtschaften vor nie dagewesene Probleme gestellt und die Inflation wieder zurück nach Europa gebracht. Und obwohl Russland mit der Annexion der Krim bereits die Souveränität der Ukraine gewaltsam verletzt hatte, rechnete niemand damit, dass Putin drei Jahre später einen großangelegten Angriffskrieg gegen das Nachbarland beginnen würde – einen Krieg, der nicht nur die Sicherheitsarchitektur unseres Kontinents fundamental verändert hat, sondern auch die deutsch-französische Partnerschaft vor neue Herausforderungen stellt.
Bilanz per Kurzmission
Der Aachener Vertrag ist sowohl als Aktualisierung als auch als Ergänzung des Élysée-Vertrags von 1963 gedacht. Er stellt die deutsch-französischen Beziehungen ausdrücklich in den Zusammenhang der europäischen Integration. Die beiden Partnerländer sollen sich gemeinsam für die Stärkung der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einsetzen und gemeinsame politische Ziele der EU, etwa nachhaltige Entwicklung und Energiewende, fördern. Der Vertrag verpflichtet Deutschland und Frankreich zudem dazu, besonders hartnäckige und für die Bürger wichtige Problemfelder anzugehen, darunter die Schaffung eines gemeinsamen Wirtschaftsraums, die gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen sowie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität.

Vor dem Hintergrund dieser ehrgeizigen Zielsetzungen erscheint es angebracht, sechs Jahre nach Inkrafttreten des Vertrags eine Bilanz seiner Umsetzung zu ziehen. Diese Aufgabe wurde einer Kurzmission („mission flash“) der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung (DFPV) gestellt, welche die Abgeordneten Brigitte Klinkert (Ensemble pour la République) und Andreas Jung (CDU/CSU) übernommen haben. Die beiden Parlamentarier haben rund 20 Schlüsselakteure der deutsch-französischen Zusammenarbeit sowie Experten aus Thinktanks angehört, um sich ein Bild von der konkreten Umsetzung der Vertragsziele zu machen.
Greifbare Erfolge, strukturelle Probleme
Zu welchen Ergebnissen kommt der Bericht? Worin sehen die Autoren die Erfolge, in welchen Bereichen konnten keine oder nur geringe Fortschritte erzielt werden? Und welche Empfehlungen richten sie an die politischen Verantwortlichen, um die Umsetzung des Aachener Vertrags voranzubringen? Insgesamt ergibt sich ein uneinheitliches Bild: Sichtbaren Erfolgen stehen Bereiche gegenüber, in denen weder signifikante Fortschritte erzielt noch ausreichender politischer Wille erkennbar wurden, die Ziele des Aachener Vertrags konsequent umzusetzen.
Beginnen wir mit den Erfolgen: Hier ist an erster Stelle der Deutsch-französische Bürgerfonds zu erwähnen, der – nach dem Modell des durch den Élysée-Vertrag geborenen Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) – ein Kind des Aachener Vertrags ist.

Während das Jugendwerk seinen Wirkungskreis auf Menschen unter 30 beschränkt, steht der Bürgerfonds für Begegnungen von Menschen aller Altersklassen offen. In den ersten fünf Jahren seines Bestehens konnte er mehr als 3.500 Projekte fördern, viele davon in ländlichen Regionen abseits der großen Ballungszentren. Allerdings stellen die Autoren fest, dass der Bürgerfonds inzwischen Opfer seines eigenen Erfolgs geworden ist: Im Jahre 2025 gab es angesichts steigender Anfragen bei gleichbleibendem Budget eine Ablehnungsquote von 50 %, was zwangsläufig zu Enttäuschungen bei vielen Antragstellern führen dürfte. Der Bericht spricht daher die kluge Empfehlung aus, eine Stiftung des öffentlichen Rechts zu gründen, um Kapital aus der Wirtschaft anzuziehen und eine langfristige Finanzierung zu sichern. Positiv bewerten Klinkert und Jung darüber hinaus Institutionen, die bereits vor Aachen bestanden, aber durch den Vertrag offenbar einen neuen Impetus erhalten haben: Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) sowie das DFJW.

Ungenutzte Spielräume im Grenzraum
Eine gemischte Bilanz ziehen die Autoren in den Bereichen Anerkennung von Berufsqualifikationen, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Mobilität sowie bei der Verwirklichung des im Aachener Vertrag angestrebten gemeinsamen Wirtschaftsraums. So wurde, wie im Vertrag vorgesehen, ein Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) gegründet, der seinen Sitz in Kehl hat und Vertreter der Regierungen, Parlamente und Gebietskörperschaften zusammenbringt. Bislang bleibt dieser Ausschuss jedoch weitgehend ein Dialogforum: Weder verfügt er über ein eigenes Budget noch ist sein Rechtsstatus abschließend geklärt. Seine Rolle beschränkt sich auf die Formulierung von Empfehlungen, auf deren Umsetzung er keinerlei Einfluss hat.

Nach Auffassung der Autoren ist ein weiteres Instrument des Aachener Vertrags bislang weitgehend wirkungslos geblieben: Artikel 13 des Vertrags ermöglicht rechtliche Ausnahmeregelungen, die ausschließlich für Grenzregionen gelten. Aufgrund verfassungs- und verwaltungsrechtlicher Hürden sowie politischer Vorbehalte auf beiden Seiten des Rheins bleibt das Potenzial solcher Ausnahmeklauseln noch ungenutzt. Die Autoren des Berichts schlagen ein alternatives Verfahren vor, um das Entstehen neuer Hindernisse für Grenzregionen bereits im Vorfeld zu verhindern: Vorschläge für neue Vorschriften sollen künftig vom Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit daraufhin geprüft werden, ob sie negative Auswirkungen auf die Menschen in den Grenzregionen haben könnten.
Zukunftswerk ohne klare Richtung
Der Aachener Vertrag setzte Deutschland und Frankreich auch das Ziel, die großen Zukunftsfragen unserer Zeit – Nachhaltigkeit, Klimawandel, Umwelt, wirtschaftliche Transformationen – partnerschaftlich anzugehen. Motor dieser Zusammenarbeit sollte ein Deutsch-französisches Zukunftswerk sein, in dem Entscheidungsträger und Interessenvertreter zusammengebracht werden sollten. Für die Autoren des Berichts stellt das Zukunftswerk jedoch ein besonders aussagekräftiges Beispiel dafür dar, wie weit programmatische Ambitionen und praktische Ergebnisse auseinanderfallen können. Beide Seiten seien sich nicht klar darüber gewesen, worin der konkrete Nutzen eines solchen Forums liegen sollte. Entsprechend unkoordiniert verlief die Umsetzung, und die Ergebnisse blieben weit hinter den Erwartungen zurück. Nach fünf Jahren steht bereits eine „Neustrukturierung“ des Zukunftswerks an, dessen Konturen noch unklar sind.
Wenn Vision und Politik auseinanderlaufen
Angesichts einiger ehrgeiziger und weit gefasster Ziele des Aachener Vertrags drängt sich der Eindruck auf, dass der Zeithorizont von sechs Jahren noch nicht ausreicht, um seine Bedeutung als wegweisenden Zukunftsplan abschließend zu bewerten. Für zahlreiche Ziele, etwa die Schaffung eines weitgehend integrierten deutsch-französischen Wirtschaftsraums oder die Entwicklung eines gemeinsamen Medienraums, braucht es sicherlich mehr Zeit. Gleichzeitig muss jedoch die grundsätzliche Richtung stimmen und konsequent beibehalten werden, wenn solche Zielsetzungen mehr sein sollen als bloße Absichtserklärungen.

Wer die grenzüberschreitende Mobilität fördern will, setzt mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen jedenfalls kein überzeugendes Signal. Und das Bekenntnis zum Erwerb der Sprache des Nachbarlands als Grundlage eines gemeinsamen Kulturraums wirkt wenig glaubwürdig, wenn zugleich Goethe-Institute in Frankreich aufgelöst und Deutschklassen in zahlreichen Collèges geschlossen werden.
Kooperation mit offenen Konfliktlinien
Brigitte Klinkert und Andreas Jung klammern in ihrem Umsetzungsbericht die ersten beiden Kapitel des Aachener Vertrags aus, in denen es um europäische Integration sowie um Sicherheits-, Verteidigungs- und Entwicklungspolitik geht. Warum zu diesen wichtigen Punkten nicht Stellung genommen wurde, lässt sich nur erahnen: Möglicherweise liegt es an der generellen sicherheits- und außenpolitischen Zurückhaltung der DFPV und der unterschiedlichen Rolle, welche die beiden Parlamente in diesen Politikbereichen spielen. Auch in diesen Themenfeldern wird deutlich, wie sehr Anspruch und Wirklichkeit, gesetzte Ziele und ihre Einlösung auseinanderklaffen. Proklamiert der Vertrag „gemeinsame Standpunkte“ zu den großen Fragen der europäischen Integration, so vertraten Frankreich und Deutschland letztlich nicht nur gegensätzliche Positionen zu Projekten wie dem EU-Mercosur-Abkommen, sondern trugen diese Antagonismen auch noch öffentlich aus.

Und angesichts des drohenden Scheiterns des gemeinsamen Kampfflugzeuges FCAS sind Frankreich und Deutschland von der „engstmögliche(n) Zusammenarbeit zwischen ihren Verteidigungsindustrien auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens“, die sich der Aachener Vertrag zum Ziel setzte, noch weit entfernt. Der kompetente, ideenreiche und urteilsstarke Bericht der DFPV bietet daher einen willkommenen Anlass, sich die bislang uneingelösten Versprechen des Aachener Vertrags erneut vor Augen zu führen.
Der Autor

Matthias Waechter, geboren 1965, ist deutscher Historiker und leitet das Europäische Hochschulinstitut CIFE in Nizza, wo er seit 2000 mit seiner Familie lebt und arbeitet. Seine Forschungsschwerpunkte sind die neuere Geschichte Frankreichs, die deutsch-französischen Beziehungen sowie die Geschichte der USA. Für sein Buch „Der Mythos des Gaullismus. Heldenkult, Geschichtspolitik und Ideologie“ erhielt er 2007 den Deutsch-Französischen Parlamentspreis. Kürzlich erschien von ihm „Pocket Frankreich“.
